Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt unter anderem folgende Bereiche:
das unmittelbare Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Schutz vor Kündigungen und Änderungskündigungen
Folgen bei einem Arbeitsunfall
den Arbeitsschutz
die Sozialversicherung
und viele weitere Themen
Ein Hauptschwerpunkt im Arbeitsrecht sind Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, häufig im Zusammenhang mit Kündigungen oder Änderungskündigungen.
Die deutsche Wirtschaftsordnung kennt zwei Hauptakteure: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wegen der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber gewährt das Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz.
Hier gilt es zu prüfen, ob:
die Kündigung mit Erfolg angegriffen werden kann
Lohn- und Gehaltsansprüche bestehen
ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung besteht
ein Anspruch auf ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis besteht
Ich berate und informiere Sie gerne über Ihre Rechte und Ihre Pflichten.
Familienrecht
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft), das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen, wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis sind Bestimmungen enthalten. Weiterhin enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption, zusammengefasst unter dem Begriff Kindschaftsrecht.
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit der Ortsveränderung von Personen und Gütern in Verbindung stehen.
Im Straßenverkehr ist das Straßenverkehrsrecht im Alltag jedes Bürgers von großer Bedeutung. Es umfasst im wesentlichen folgende Teilbereiche:
Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (z. B. Haftung bei Unfällen) und das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.)
Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgelder, Verwarnungen)
Fahrerlaubnisrecht
Zulassungsrecht
Mietrecht
Gerade im Bereich des Mietrechts wechselt die Rechtsprechung häufig.
Eine Vielzahl von vorschnell entworfenen Vertragsklauseln fallen der richterlichen Prüfung zum Opfer. Umso wichtiger ist es, am besten schon vor Vertragsschluss überprüfen zu lassen, ob der vorgesehene Vertrag einer gerichtlichen Überprüfung stand hält oder nicht.
Ich berate Sie gern in mietrechtlichen Angelegenheiten, wie vor:
Abschluss von Mietverträgen
Mieterhöhung
Schönheitsreparaturen / Instandhaltungskosten
Mängel, die zur Minderung berechtigen und/oder beseitigt werden müssen
Nebenkosten (Betriebskosten, umlegbare Nebenkosten)
Beendigung des Mietvertrages
Wohneigentum
Zivilrecht
Unter dem Oberbegriff des Zivilrechts lässt sich wiederum zwischen dem allgemeinen Privatrecht, nämlich dem Bürgerlichen Recht, und dem sogenannten Sonderprivatrecht unterscheiden.
Das Bürgerliche Recht findet sich in erster Linie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und beinhaltet fünf große Rechtsgebiete:
Allgemeiner Teil einschließlich das Recht der Personen
Das Recht der Schuldverhältnisse (Schuldrecht)
Das Sachenrecht
Das Familienrecht
Das Erbrecht
Auch bedingt durch meine unternehmerische Tätigkeit haben sich in den letzten Jahren als weitere Schwerpunkte meiner Tätigkeit herausgebildet
-das Handels und Gesellschaftsrecht
-das öffentliche Baurecht und das private Bauvertragsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/A, B und C)
Aufgrund meiner nunmehr über 25 jährigen anwaltlichen Tätigkeit und Erfahrung können Sie auch bei anderen, hier nicht explizit aufgeführten Rechtsgebieten (z.B. Straf-und Ordnungswidrigkeitsrecht) eine kompetente und sachgerechte anwaltliche Beratung und Vertretung vertrauen.
Zu meinem Berufsverständnis gehört es zudem, die anwaltliche Beratung und die Strategie der anwaltlichen Vertretung ausgewogen, realistisch und stets auch unter Berücksichtigung etwaiger Risiken und Schwachpunkte einer Rechtsposition des Mandanten bzw. des Mandats auszurichten.
Daher können Sie sicher sein, dass auch die Beratung in diesem Sinne ausgeübt und ausgerichtet und gegebenenfalls auch von der Geltendmachung von Forderungen und Ansprüchen im Einzelfall abgeraten wird, wenn diese nicht erfolgversprechend sind.
Ebenso können Sie darauf vertrauen, dass bei Mandatsanfragen aus Rechtsgebieten, die eine sehr spezielle Rechtsmaterie und in dieser Rechtsmaterie vorhandene, spezifische Fachkenntnisse voraussetzen, auch dies offen kommuniziert und die Vertretung durch eine/n spezialisierte/n Anwaltskollegin / Anwaltskollegen empfohlen wird. Schließlich ist es stets mein Bestreben, mit dem Mandanten die voraussichtlichen Kosten der anwaltlichen Tätigkeit aber auch das Kostenrisiko einer prozessualen Rechtsverfolgung offen zu kommunizieren und den Mandanten so erschöpfend wie möglich zu informieren. Hierzu gehört auch eine umfangreiche Beratung über etwaige, materielle und prozessuale Kostenerstattungsansprüche gegen Anspruchs- oder Prozessgegner oder gegenüber etwaigen Rechtschutzversicherern.
Ebenso erfolgt eine Beratung über eventuelle Möglichkeiten der Inanspruchnahme der staatlichen Prozess- und Verfahrenskostenhilfe.
Ich möchte mich und meine anwaltlichen Leistungen auf dieser Seite vorstellen.
Ich habe nach dem Abitur an dem „Carl-Friedrich-Gauß Gymnasium“ in Gelsenkirchen an der „Ruhr-Universität-Bochum“ das Studium der Rechtswissenschaften aufgenommen.
Nach dem ersten Staatsexamen im Jahre 1992 habe ich in meiner zweieinhalbjährigen Referendarzeit alle relevanten Institutionen des Rechtswesens kennen lernen können, in diversen Anwaltskanzleien, bei dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen, dem Arbeitsgericht in Gelsenkirchen, im Rechtsamt der Stadt Marl, der Staatsanwaltschaft Essen und anderen ordentlichen Gerichten im Ruhrgebiet.
Meine Ausbildung zum Volljuristen konnte ich mit einem Prädikatsexamen (zweites Staatsexamen) im Jahre 1995 erfolgreich abschließen.
Bereits in der Referendarzeit habe ich fachpraktische Kenntnisse und Erfahrungen der anwaltlichen Tätigkeit durch Nebentätigkeiten unter anderem in der Anwaltskanzlei Reinhold Ostermann (jetzt Kanzlei Ostermann und Kollegen) in Gelsenkirchen erworben. Es war daher nahe liegend, dass ich im Jahre 1995 als einer der ersten türkischstämmigen und türkischsprachigen Rechtsanwälte in Nordrhein-Westfalen zur Rechtsanwaltschaft zugelassen worden bin.
Seit 1995 bin ich als selbstständiger Rechtsanwalt tätigt. Meine Kanzlei befand sich bis 2009 in Essen. Seit 2009 finden Sie meine Kanzlei in Gelsenkirchen, meiner Heimatstadt.
Ab 2008/2009 habe ich mich auch unternehmerisch betätigt. Hierdurch habe ich wertvolle, forensische Kenntnisse und Erfahrungen im Wirtschaftsleben erlangen können, so dass ich bei Mandaten mit handels- gesellschafts- und wirtschafsrechtlichem Bezug für Unternehmer, Selbständige, Freiberufler u.ä. stets auch die (betriebs-)wirtschaftlichen, wirtschaftsrechtlichen und finanziellen Zusammenhänge und Hintergründe in meiner Beratung und anwaltliche Vertretung würdige und berücksichtige.Gerne können Beratungen und Gespräche natürlich auch in türkischer Sprache erfolgen.
Hier können Sie ebenfalls auf fundierte Erfahrungen und Kenntnisse- auch der juristischen Fachsprache- vertrauen. Bereits im Jahre 1992 habe ich vor der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf erfolgreich die Prüfung zum Dolmetscher und Übersetzer für die türkische Sprache absolviert. Die guten Prüfungsleistungen wurden von der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf in einer besonderen Anerkennungsurkunde bestätigt. Seit 1993 bin ich aufgrund dieser Qualifikation auch bei dem Oberlandesgericht in Hamm im Verzeichnis der ermächtigten Übersetzer für die türkische Sprache eingetragen.
Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind
-das Arbeitsrecht (zugleich der Schwerpunkt meiner Ausbildung und Prüfung im ersten und zweiten Staatsexamen)
-das Verkehrszivil- und Ordnungswidrigkeitsrecht
-das Familienrecht
-das Mietrecht
Wir sind für Sie da!
Rechtsanwaltskanzlei Engin KaratasAuf der Reihe 2 A45884 GelsenkirchenTel.: 0209 380 66-330Fax: 0209 380 66-331
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